Wer als Schlussredakteur arbeiten möchte, sollte die vorgeschriebene Stunden- und Zuverdienstgrenzen genau kennen. Sie sind unterschiedlich, je nachdem, welcher Personengruppe man selbst angehört.

Die Tätigkeit als Schlussredakteur kann sehr gut nebenberuflich selbstständig ausgeübt werden.
selbstständig-nebenberuflich.de/
Selbstständig in Teilzeit sind viele Medienschaffende.
selbstständig-in-teilzeit.de
Ein Redakteurin in Elternzeit kann gut als Selbstständige nebenbei ih Einkommen aufbessern.
www.erfolg-als-selbststaendiger.de/Elterngeld-Selbststaendige.php
In der Regel erteilen die Arbeitgeber die Erlaubnis, sofern damit keine Konflikte mit dem Hauptberuf entstehen, die Konkurrenz nicht bedient wird und der Arbeitnehmer ausreichend Zeit für Pausen bekommt. Auch darf der Urlaub nicht für die Erledigung der Aufgaben für den Nebenerwerb genutzt werden. Wer krankgeschrieben ist, darf seinem Nebenjob ebenfalls nicht nachkommen, wenn er den Hauptberuf nicht gefährden will.
Stellt sich heraus, dass die Nebentätigkeit mehr Zeit erfordert, als eigentlich durch den Hauptberuf vorhanden ist, kann eine Verkürzung der Arbeitszeit beantragt werden. Dies ist alle zwei Jahre möglich. Nun sollte hier aber jeder vorsichtig sein, denn auch wenn eine Erhöhung theoretisch wieder möglich ist, gibt es viele Arbeitgeber, die einem solchen Antrag schon aus Prinzip nicht nachgeben.
Wer sich in einem festen Beruf befindet und nebenbei als Schlussredakteur arbeiten möchte, muss dies gegenüber seinem Arbeitgeber ankündigen. Wer nicht gerade selbst in einer Redaktion arbeitet und im Nebenberuf für die Konkurrenz tätig sein will, wird dabei auch keine Probleme bekommen.
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